#110 Bettina Stobbe, Pestalozzi-Fröbel-Verband
Bald kommt der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen. In diesem Jahr greift er ab Klasse 1, in den Folgejahren wird er jährlich um eine Jahrgangsstufe erweitert. Derzeit ist es so, dass für die Schulen und für die bisherige "Hort"-Betreuung unterschiedliche Rechtsnormen und damit auch unterschiedliche Erwartungen an die jeweiligen Einrichtungen galten. Für die Schulen sind die Schulgesetze der Länder maßgeblich. Für die "Hortbetreuung" das Sozialgesetzbuch VIII.
Diese Anpassung ist nicht nur eine formaljuristische Frage, sondern sie zieht auch viele Fragen des Bildungsverständnisses und -Auftrags, Fragen nach der Ausstattung der Einrichtungen sowie Fragen des Kinderschutzes nach sich, der in...